Unabhängige Auswertungsstelle nach § 299 Abs. 3 SGB V

Willkommen im neuen Extranet des QS-Reha®-Verfahrens der Gesetzlichen Krankenversicherungen


Ambulante sowie stationäre Rehabilitationseinrichtungen und stationäre Vorsorgeeinrichtungen mit einem Versorgungsvertrag nach § 111, § 111a oder §111c SGB V sind gesetzlich verpflichtet, sich an Maßnahmen der externen Qualitätssicherung zu beteiligen (§ 135a Abs. 2 Nr. 1 SGB V). Die Kosten der Auswertung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind von den Krankenkassen zu tragen (§ 137d Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 3 SGB V).


Wichtiger Hinweis für Einrichtungen mit den o.g. Versorgungsverträgen

Am 02. Februar 2024 wurde an alle Einrichtungen mit den o.g. Versorgungsverträgen ein postalisches Anschreiben mit dem Registrierungslink und einem Registrierungscode versendet. Damit kann sich pro Einrichtung eine koordinierende Person im Extranet anmelden und die Einrichtung mit den betreffenden Fachabteilungen für das QS-Reha®-Verfahren registrieren. Falls Ihre Einrichtung bis zum 09.02.2024 kein Registrierungsschreiben erhalten hat oder es ein Problem beim Registrierungsprozess gibt, melden Sie sich bitte bei unserem QS-Reha®-Serviceteam:

Wichtiger Hinweis für Einrichtungen, die bereits im 4. Zyklus am QS-Reha®-Verfahren teilgenommen haben

Auch Sie müssen sich erneut mit dem postalisch zugestellten Link neu registrieren, da das System grundlegend überarbeitet wurde. Aber keine Sorge, Sie werden viele Ansichten und Features wiedererkennen und sich über ein moderneres Design und weitere Verbesserungen freuen.

Wir freuen uns, Sie auch im 5. Zyklus begrüßen zu dürfen. Alle weiteren Informationen werden Ihnen im neuen Extranet zum Beginn des Registrierungsprozesses zur Verfügung gestellt.