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Unabhängige Auswertungsstelle nach § 299 Abs. 3 SGB V

Willkommen im Extranet des QS-Reha-Verfahrens der Gesetzlichen Krankenversicherungen


Ambulante sowie stationäre Rehabilitationseinrichtungen und stationäre Vorsorgeeinrichtungen mit einem Versorgungsvertrag nach § 111, § 111a oder §111c SGB V sind gesetzlich verpflichtet, sich an Maßnahmen der externen Qualitätssicherung zu beteiligen (§ 135a Abs. 2 Nr. 1 SGB V). Die Kosten der Auswertung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind von den Krankenkassen zu tragen (§ 137d Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 3 SGB V).


Wichtiger Hinweis für Einrichtungen mit den o.g. Versorgungsverträgen, die im letzten Zyklus nicht am QS-Reha-Verfahren teilgenommen haben

Am 12. Oktober 2026 wird an alle Einrichtungen mit den o.g. Versorgungsverträgen, die im letzten Zyklus nicht am QS-Reha-Verfahren teilgenommen haben ein postalisches Anschreiben mit dem Registrierungslink und einem Registrierungscode versendet. Damit kann sich pro Einrichtung eine koordinierende Person im Extranet anmelden und die Versorgungsverträge der Einrichtung für die betreffenden Fachabteilungen bestätigen. Falls Ihre Einrichtung bis Ende Oktober kein Registrierungsschreiben erhalten hat oder es ein Problem beim Registrierungsprozess gibt, melden Sie sich bitte bei unserem QS-Reha-Serviceteam:

Alle Fachabteilungen, die im letzten Zyklus am QS-Reha-Verfahren teilgenommen haben, werden per News-Beitrag im Extranet über den Registrierungsprozess informiert.

Wir freuen uns Sie im 6. Zyklus begüßen zu dürfen.

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Details zur Wichtigkeit eines aktuellen Browsers finden Sie auf der Website des BSI .